Bauantrag

Bau- und Abgra­bungs­anträge, sowie die dazu­gehöri­gen Unter­lagen, sind direkt bei der Unteren Bau­auf­sichts­behörde des Land­kreises Ost­allgäu ein­zu­reichen.

Wasseranschluss

Für den Wasseranschluss der Ortsteile Stöttwang, Thalhofen und Linden ist der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe zuständig.

Für den Wasseranschluss der Ortsteile Gennachhausen und Reichenbach ist die Gemeinde Stöttwang zuständig (info@stoettwang.de).